Cubana de Aviación verliert die Genehmigungen für den Betrieb in Ecuador.

Die Fluggesellschaft hat seit mehr als einem Jahr in Ecuador nicht operiert, was dazu geführt hat, dass die Behörden ihre Genehmigung widerrufen haben.

Avión de Cubana © Granma
Kubanisches FlugzeugFoto © Granma

Die staatliche kubanische Fluggesellschaft Cubana de Aviación hat ihre Betriebserlaubnis für Flüge nach Ecuador verloren, nachdem sie kürzlich von den Behörden widerrufen wurde.

Der Nationale Rat für Zivilluftfahrt (CNAC) des südamerikanischen Landes gab diese Entscheidung in der Vereinbarung Nr. 025/2024 vom 2. Juli bekannt und beendete damit die regulären internationalen Fracht- und Postdienste, die die kubanische Fluggesellschaft im Land durchführte, wie der Nachrichtenblog Nicolás Larenas berichtete.

Cubana de Aviación hat Schwierigkeiten gehabt, in Ecuador zu operieren, hauptsächlich aufgrund des Stillstands ihres einzigen Frachtflugzeugs, der Tupolev Tu-204-100EC, das in Havanna abgestellt ist und nicht wieder in Betrieb genommen werden kann.

Zusätzlich verschärfte die endgültige Schließung ihres Handelspartners LAS aus Kolumbien, der in ihrem Namen einen wöchentlichen Flug zum Flughafen von Quito betrieb, die Situation.

Das CNAC stützte seine Entscheidung auf die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Artikels 48 der Verordnung über Betriebserlaubnisse für den gewerblichen Luftverkehrsdienst sowie auf den Aufhebungsgrund gemäß Buchstabe i) des Artikels 53 derselben Verordnung.

Die Fluggesellschaft hat seit über einem Jahr nicht mehr in Ecuador operiert, was die Behörden dazu veranlasste, ihre Genehmigung zu widerrufen.

Im Juni 2017 hatte Cubana de Aviación ihre Absicht gezeigt, Linienflüge von Havanna nach Quito und Guayaquil mit bis zu fünf Flügen zwischen den beiden Städten durchzuführen. Diese Initiative kam jedoch nicht zustande, da die Fluggesellschaft nicht die erforderlichen Anforderungen für die Zulassung dieser Strecken erfüllte.

Der Widerruf der Betriebsgenehmigung ist ein harter Schlag für Cubana de Aviación, die seit mehreren Jahren in Ecuador tätig war. Diese Maßnahme könnte auch einen kleinen negativen Einfluss auf die ecuadorianische Wirtschaft haben, da die kubanische Fluggesellschaft die einzige war, die Direktfrachtflüge zwischen Ecuador und Kuba anbot.

Gemäß Artikel 54 der Verordnung über Betriebsgenehmigungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des kommerziellen Luftverkehrs kann Cubana de Aviación keine neue Betriebsgenehmigung beantragen, bis mindestens sechs Monate seit dem Datum des Inkrafttretens des Widerrufsbeschlusses vergangen sind.

Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft die Gründe, die zur Widerrufung geführt haben, beheben, bevor sie in Ecuador erneut um die Genehmigung ihres Betriebs bitten kann.

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