Die kubanische Regierung gibt Details zur Einfuhr von Leichtmotorrädern und Verbrennungsmotorrädern bekannt.

Es können Fahrräder und Motorräder mit Verbrennungsmotor oder Hybridantrieb, mit oder ohne Beiwagen, neu oder gebraucht (bis zu 10 Jahre alt), importiert werden.


Die kubanische Regierung gab Einzelheiten zu den neuen Maßnahmen bekannt, die im Zusammenhang mit der Einfuhr von Fahrrädern und Motorrädern mit Verbrennungsmotor durch natürliche Personen ergriffen wurden.

In diesem Moment kann jeder direkt als unbegleitete Gepäckstücke oder Sendungen Mopeds oder Elektromotorräder ohne Leistungsgrenze sowie leichte Anhänger oder Sattelanhänger von bis zu 750 kg Ladung unter ähnlichen Bedingungen importieren. Die Zölle werden in Landeswährung gezahlt.

Laut Eduardo Rodríguez Dávila, dem Minister für Verkehr, bleibt das bestehen, aber jetzt können außerdem auch als nicht begeleitetes Gepäck von Reisenden oder Sendungen Mopeds und Motorräder mit Verbrennungsmotor oder Hybridmotor importiert werden.

"Mit oder ohne Beiwagen, neu und gebraucht (bis zu 10 Jahre), bis zu 250 ccm und elektrische oder hybride Dreiräder, mit einer Kapazität von mehr als zwei Sitzplätzen oder für den Transport", erklärte er.

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Die neue Maßnahme gilt auch für das Personal, das im Ausland bei staatlichen Missionen arbeitet, für Diplomaten, Unternehmer und Mitarbeiter, unter anderem, die zudem einmal ein wirtschaftliches oder mittelgroßes Auto, neu oder bis zu 10 Jahre alt, importieren können, indem sie die Zölle in konvertierbaren Währungen zahlen.

Foto: Cubadebate

Um das Fahrzeug zu importieren, ist eine der Voraussetzungen, dass man zwei Jahre kontinuierlichen Dienst geleistet hat. Neu ist, dass es zuvor drei Jahre waren.

Foto: Cubadebate

Die Regierung hatte neue Maßnahmen zur Vermarktung von Fahrzeugen angekündigt, die darauf abzielen, "einen größeren Zugang zu neuen Verkehrsmitteln für die Gesellschaft insgesamt zu erleichtern und Mittel zur Unterstützung und Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Verkehrsinfrastruktur zu sammeln".

Seit dem 15. August 2022 können die Kubaner bestimmte elektrische Fahrzeuge wie Mopeds, Fahrräder und Roller importieren.

Eine weitere jetzt verabschiedete Änderung besteht darin, dass die Übertragung des Eigentums zwischen allen natürlichen und juristischen Personen freigegeben wird.

"Ich möchte nur anmerken, dass im Falle von staatlichen juristischen Personen oder solchen mit staatlicher Beteiligung die Übertragung des Eigentums auf eine natürliche Person die Genehmigung des Ministerrates erfordert und ausländische diplomatische juristische Personen nicht autorisiert sind," sagte der Minister.

"Zum Beispiel kann ein MIPYME ein Fahrzeug, das ihm gehört, an eine natürliche Person übertragen, ebenso wie eine religiöse Organisation, ein ausländisches Vertretungsbüro in Kuba oder eine Niederlassung", fügte er hinzu.

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