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Mehr als 150.000 Kubaner werden bei den Parlamentswahlen in Spanien wählen können

Diese Zahl ist seit den letzten Parlamentswahlen im Jahr 2019 relativ stabil geblieben.

Embajada de España en Cuba © CiberCuba
Botschaft von Spanien in Kuba Foto © CiberCuba

Im nächsten Parlamentswahlen in Spanien, die am 23. Juli stattfinden wird, können mehr als zwei Millionen Bürger, die als Wähler mit Wohnsitz im Ausland registriert sind, ihr demokratisches Wahlrecht ausüben, davon 152.791 in Kuba.

Obwohl Dieser Wert bleibt relativ stabil Seit den letzten Parlamentswahlen im Jahr 2019 ist es interessant, den geografischen Standort dieser im Ausland lebenden Wähler zu analysieren.

Die Position Kubas in dieser Klassifizierung ist größtenteils darauf zurückzuführen Annahme der spanischen Staatsangehörigkeit durch das bekannte „Großvatergesetz“, erklärte der Ökonom Elías Amor in seinem Blog Kubawirtschaft.

Dieses Gesetz ermöglicht es Kubanern, Träume zu verwirklichen, die zuvor mit ihrem kubanischen Pass nur schwer oder fast unmöglich zu verwirklichen waren, wie etwa die Bewegungsfreiheit durch das Schengen-Gebiet oder als spanische Staatsbürger in die Vereinigten Staaten.

Amor betonte, dass die 152.791 in Kuba lebenden Wähler eine größere Zahl darstellen als die Bevölkerung einiger spanischer Provinzen, die von starken Entvölkerungsprozessen betroffen sind.

Soria beispielsweise habe 75.749 Einwohner, fast die Hälfte der spanischen Kubaner, während Teruel in Aragon nur 106.350 Wähler habe und Provinzen wie Segovia, Ávila und Palencia in ähnlichen Größenordnungen lägen, erklärte er.

Auf diese Weise ist Kuba nicht nur das viertgrößte Land mit der höchsten Anzahl spanischer Einwohner im Ausland, sondern übertrifft auch zahlreiche spanische Provinzen in Bezug auf die Bevölkerung.

Der Ökonom stellte fest, dass die geografische Herkunft der spanisch-kubanischen Wähler die Geschichte der Beziehungen zwischen Kuba und Spanien widerspiegelt und sich von jüngsten Migrationen im Zusammenhang mit Tourismus oder ausländischen Investitionen unterscheidet.

An erster Stelle stehen die Kanaren mit insgesamt 63.991 Wählern, davon 37.907 aus Teneriffa und 26.084 aus Gran Canaria. Den zweiten Platz belegen die Galizier Galiciens mit 44.992 Wählern, die sich hauptsächlich auf die Provinzen Ourense, Pontevedra, Lugo und La Coruña verteilen.

Dies entspricht etwa 71 % der in Kuba lebenden Spanier, was fast drei Vierteln entspricht. Darüber hinaus stechen die Nachkommen der Asturier hervor, die insgesamt 15.663 Wähler ausmachen und zusammen mit den Kanaren und Galiziern 81 % der Spanier in Kuba ausmachen.

Andererseits ist zu beobachten, dass die Präsenz der Mallorquiner und Katalanen in Kuba mit rund 1.823 bzw. 2.668 Wählern deutlich geringer ist. Sogar die Einwohner Madrids übertreffen mit fast dreitausend Wählern zahlenmäßig die Katalanen. Die Andalusier ihrerseits erreichen nicht mehr als 1.500 Wähler.

Kubanisch-spanische Bürger können ohne vorherige Anfrage an den Wahlen zu den Cortes Generales teilnehmen. Das Electoral Census Office (OCE) ist dafür verantwortlich, jedem die für die Stimmabgabe erforderlichen Unterlagen in zwei unabhängigen Sendungen zuzusenden.

Ebenso können diese Dokumente direkt in den vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit in der Zeit vom 15. bis 20. Juli eingerichteten Wahllokalen bezogen werden, die für die Hinterlegung der Stimme in der Wahlurne eingerichtet sind.

Die Wahlzählung der Einwohner Spaniens kann vom 5. bis 12. Juni in den Rathäusern und in den Provinzdelegationen der OCE eingesehen werden.

Wähler mit Wohnsitz im Ausland können ihre Registrierungsdaten zu denselben Terminen auch in den Konsulaten überprüfen. Darüber hinaus steht in der elektronischen Zentrale des INE (https://sede.ine.gob.es) ein Beratungsdienst für Registrierungsdaten in der Wahlzählung zur Verfügung, nach Akkreditierung der Wähleridentität durch das Cl@ve-System, einschließlich unter anderem das elektronische DNI. Für Wähler mit Wohnsitz in Spanien zeigt dieser Dienst auch das Wahllokal und die Adresse des Wahllokals an.

Im gleichen Zeitraum können Wähler Beschwerden über ihre Registrierungsdaten bei Stadträten, Konsulaten oder bei den OCE-Provinzdelegationen einreichen. Wähler mit Wohnsitz in Spanien haben auch die Möglichkeit, Anträge über die elektronische Zentrale des INE unter Verwendung des Cl@ve-Systems einzureichen, sofern sie eine aktuelle Eintragungsbescheinigung im Register ihrer Wohnsitzgemeinde vorlegen.

Auf der INE-Website sind relevante Informationen zu den Maßnahmen des OCE bei diesen Wahlen verfügbar, darunter Wählerzahlen, Beschwerden, Wahllokale und -räumlichkeiten, Briefwahl, Fristen und gesetzliche Bestimmungen. Darüber hinaus werden in der elektronischen Zentrale verschiedene Verfahren angeboten, ohne dass eine Akkreditierung mit elektronischem Zertifikat erforderlich ist, wie z. B. die allgemeine Abfrage von Wahllokalen und -räumlichkeiten sowie die Abfrage des Abstimmungsstatus per Post und ggf. zertifizierter Versandnummer an die Post geschickt worden. Auch das Ausfüllen des Briefwahlantrags wird erleichtert.

Elías Amor kam zu dem Schluss, dass diese in Spanien umgesetzten demokratischen Praktiken als Vorbild für das kubanische kommunistische Regime dienen sollten, das im Ausland lebende Kubaner am Wählen hindert. Er erinnerte daran, dass die kubanische Diaspora eine Zahl von fast 2 Millionen Menschen erreicht, was mehr als 20 % der im Land lebenden Kubaner mit Wahlrecht ausmacht.

Im Fall Spaniens berücksichtigen die 37,5 Millionen Wähler die demokratische Beteiligung von Ausländern, die etwas mehr als 6 % ausmachen.

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