Fall geschlossen! So endete die Plagiatsanklage eines Cubanos in den USA gegen Karol G und Tiësto

Karol G und Tiësto gewinnen den Plagiatsfall in Miami gegen den kubanischen Musiker René Lorente. Die Richterin weist die Klage wegen mangelnder Beweise zurück und bestätigt die Originalität von "Don’t Be Shy".

Karol GFoto © Instagram / Karol G

Die kolumbianische Sängerin Karol G und der niederländische DJ Tiësto haben einen Rechtsstreit wegen angeblichen Plagiats im Zusammenhang mit ihrem Erfolg "Don’t Be Shy" gewonnen, nachdem eine Entscheidung in Miami getroffen wurde. Der kubanische Musiker René Lorente beschuldigte sie, sein Lied "Algo Diferente", das 1998 komponiert und im Jahr 2000 registriert wurde, kopiert zu haben.

Lorente behauptete, dass das Thema, das erste auf Englisch von Karol G, Melodie, Harmonie und Rhythmus mit seinem Werk teilte, und forderte drei Millionen Dollar als Entschädigung für Schäden an seinem Ruf und seiner psychischen Gesundheit. Dennoch wies die Bundesrichterin Cecilia M. Altonaga den Fall wegen unzureichender Beweise zurück.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Künstler vorherigen Zugang zu dem Lied des Klägers hatten, und dass die festgestellten Ähnlichkeiten gemeinsame Elemente in der Musik waren, die nicht durch Urheberrecht geschützt sind.

Die Verteidigung der Künstler umfasste einen anerkannten Experten für forensische Musikwissenschaft, während der Zeuge des Klägers, ein Musikproduzent, aufgrund mangelnder technischer Ausbildung für diese Art von Analyse ausgeschlossen wurde.

Die Anwälte von Karol G und Tiësto bezeichneten die Klage als unbegründet und betonten die Wichtigkeit, Künstler vor unbegründeten Anschuldigungen zu schützen, die in der Musikindustrie immer häufiger vorkommen.

Mit dem Urteil zu ihren Gunsten schließen Karol G und Tiësto dieses rechtliche Kapitel gelassen ab, während "Don’t Be Shy" weiterhin auf Tanzflächen und Streaming-Plattformen weltweit erklingt.

Häufige Fragen zur Plagiatsklage gegen Karol G und Tiësto

Was war das Ergebnis der Klage wegen Plagiats gegen Karol G und Tiësto?

Die Klage wegen Plagiats wurde von einem Gericht in Miami abgewiesen, da es an Beweisen mangelte, die nachwiesen, dass die Künstler zuvor Zugang zum Lied des kubanischen Klägers René Lorente hatten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Ähnlichkeiten allgemeine Elemente in der Musik waren, die nicht urheberrechtlich geschützt sind.

Was sagte René Lorente in seiner Klage gegen Karol G und Tiësto aus?

René Lorente behauptete, dass das Lied "Don't Be Shy" von Karol G und Tiësto sein Lied "Algo Diferente" kopierte, das 1998 komponiert und im Jahr 2000 registriert wurde. Lorente war der Meinung, dass beide Lieder Melodie, Harmonie und Rhythmus gemeinsam hatten, und forderte eine Entschädigung von drei Millionen Dollar für Schäden an seinem Ruf und seiner mentalen Gesundheit.

Warum wurde die Klage wegen Plagiats gegen Karol G und Tiësto abgewiesen?

Die Klage wurde abgewiesen, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Künstler vorherigen Zugang zu dem Lied des Klägers hatten. Zudem wurden die festgestellten Ähnlichkeiten als gängige Elemente in der Musik angesehen, die nicht durch das Urheberrecht geschützt sind.

Welche Rolle spielte die Verteidigung von Karol G und Tiësto im Plagiatsfall?

Die Verteidigung von Karol G und Tiësto umfasste einen Experten für forensische Musikologie, der argumentierte, dass die von René Lorente genannten Ähnlichkeiten nicht exklusiv waren und somit nicht durch Urheberrechte geschützt seien. Das Gericht akzeptierte das Argument der Verteidigung und wies den Fall ab.

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Izabela Pecherska

Redakteurin bei CiberCuba. Absolventin des Journalismusstudiums an der Universität Rey Juan Carlos in Madrid, Spanien. Redakteurin bei El Mundo und PlayGround.