Regierung zur Aufgabe der Staatsbürgerschaft von Kubanern im Ausland: "Der Staat muss sie akzeptieren".

Die Anfrage wird nur akzeptiert, wenn sie von außerhalb gestellt wird. Es handelt sich um einen Akt hoher Verantwortung, durch den der kubanische Bürger zum Ausländer wird. Es besteht keine Absicht, eine Kündigung abzulehnen", sagte ein Beamter des MININT.


Der am Montag von der Nationalversammlung der Volksmacht Kubas (ANPP) veröffentlichte Staatsbürgerschaftsgesetzentwurf sieht die Aufgabe der Staatsbürgerschaft kubanischer Staatsangehöriger mit einer zweiten Staatsangehörigkeit und im Ausland ansässigen Personen vor.

Die Veröffentlichung des Dokuments hat eine intensive Diskussion in sozialen Netzwerken ausgelöst, in der Nutzer, unabhängige Medien und Experten die Auswirkungen des Gesetzentwurfs für die kubanischen Bürger analysieren.

Unter den meistdiskutierten Themen ist die Aufgabe der kubanischen Staatsbürgerschaft, ein Thema, das immer in der kollektiven Vorstellung der kubanischen Exilanten präsent war und viele von ihnen die herrschende Pflicht in Frage stellte, das Staatsgebiet als kubanischer Bürger zu betreten.

Diese Bedingung verpflichtet alle Emigranten (unabhängig davon, ob sie eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen), als kubanische Bürger nach Kuba zurückzukehren und unterliegt somit der geltenden Gesetzgebung des kubanischen Regimes, das Bürger, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsäußerung ausüben, unter anderem mit harten Haftstrafen bestraft.

Aus diesem Grund haben viele kubanische Exilanten ihre Absicht erklärt, die kubanische Staatsbürgerschaft aufzugeben, und das Recht gefordert, als ausländische Staatsbürger nach Kuba zu reisen, ohne nationalen Gesetzen oder ihren strafenden Regimen unterworfen zu sein.

Aktuell werden Fragen zur "Staatsbürgerschaft" im Gesetz Nr. 1312, dem "Migrationsgesetz" vom 20. September 1976, das durch das Dekret-Gesetz Nr. 302 von 2012 geändert wurde, behandelt. Dieses Gesetz regelt Verfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb, Verlust und der Wiedererlangung der kubanischen Staatsbürgerschaft.

Das von der kubanischen Regierung vorgeschlagene Staatsbürgerschaftsgesetz umfasst die Bestimmungen des Dekrets Nr. 302 in Bezug auf die kubanische Staatsbürgerschaft. Laut dem ersten Oberst Mario Méndez Mayedo, Leiter der Abteilung für Identifikation, Einwanderung und Ausländerwesen des MININT, wäre die Neuigkeit, dass der Staat die Rücktrittserklärung akzeptieren müsse, wenn der Antragsteller die in Gesetz vorgesehenen Anforderungen erfüllt.

Genau wie heute müsste der Betroffene gemäß dem neuen Gesetz einen förmlichen Antrag auf Verzicht aus dem Ausland stellen, während er im Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft ist. Wenn die geforderten Bedingungen erfüllt sind, muss der kubanische Staat laut Méndez Mayedo "diesen Verzicht akzeptieren".

Die Anfrage wird nur akzeptiert, wenn sie von außen gestellt wird. Es ist ein Akt der hohen Verantwortung, durch den der kubanische Bürger zum Ausländer wird. Es besteht keine Absicht, einen Verzicht nicht zu genehmigen“, sagte der Beamte des MININT vor den Kameras des kubanischen Fernsehens.

Dennoch betonte er immer wieder die "große Verantwortung", die mit dem Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft verbunden ist. "Lassen Sie uns darüber nachdenken. Sobald die Entlassung genehmigt ist, hat der kubanische Staat keinerlei Verantwortung mehr für diese Person, weil sie eine Ausländerin ist. Sie besucht uns als Ausländerin. Und es gelten die Gesetze eines Ausländers."

Neben dem Rücktritt regelt der Gesetzentwurf eine Reihe wichtiger Konzepte wie "effektive Staatsbürgerschaft", "Erwerb der kubanischen Staatsbürgerschaft" oder "Verlust der kubanischen Staatsbürgerschaft, sei es durch Entzug oder Verzicht".

In Bezug auf diesen letzten Punkt legt das Projekt weitere Bedingungen fest, wie zum Beispiel älter als 18 Jahre zu sein, keine Schulden gegenüber dem kubanischen Staat oder seinen Institutionen zu haben, keine Haftstrafe zu verbüßen oder wegen der Begehung eines Verbrechens im In- oder Ausland verfolgt zu werden.

Zu den erforderlichen Unterlagen, um den Prozess zu beginnen, gehören: Eine eidesstattliche Erklärung, die vor einem Notar abgegeben wird und den Antrag auf Rücktritt formalisiert. Eine Staatsbürgerschaftsurkunde eines anderen Landes, ausgestellt von der entsprechenden Behörde. Eine Bescheinigung des Wohnsitzes im Land, in dem das Konsulat, bei dem der Antrag gestellt wird, ansässig ist.

Ebenso eine Bescheinigung über strafrechtliche und polizeiliche Vorstrafen aus der Republik Kuba und dem Land, in dem Ihr Wohnsitz festgelegt ist. Ebenfalls eine Bescheinigung der zuständigen Behörden, aus der hervorgeht, dass keine Schulden gegenüber dem kubanischen Staat oder seinen Institutionen bestehen.

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