Ab dem 1. April 2025 müssen alle kubanischen Staatsbürger, die nach Kuba einreisen möchten, über einen gültigen Reisepass verfügen.
Die Maßnahme beendet die während der Covid-19-Pandemie vom Außenministerium angeordnete Verlängerung, die den Eintritt ins Land mit abgelaufenen Reisepässen erlaubte.
Ana Teresita González Fraga, Generaldirektorin der Abteilung für Konsularangelegenheiten und Betreuung der im Ausland lebenden Kubaner (DACCRE), erklärte der staatlichen Zeitung Granma, dass diese vorübergehende Flexibilisierung 2020 als Reaktion auf die durch die Pandemie auferlegten Einschränkungen eingeführt wurde, um sicherzustellen, dass kubanische Staatsbürger im Ausland ohne die Notwendigkeit einer Dokumentenerneuerung nach Hause zurückkehren konnten.
Dennoch hat die Regierung, nach der Wiederaufnahme der internationalen Flüge und der Normalisierung der Funktionsweise der Konsulatsbüros, den 31. März 2025 als Stichtag festgelegt, um mit abgelaufenen Reisepässen in die Insel einzureisen. Ab diesem Datum wird es obligatorisch sein, über einen gültigen Reisepass zu verfügen.
González versicherte zudem, dass die Konsulatsbüros über die nötige Kapazität und Bereitschaft verfügen, um die Anträge auf Passverlängerung zügig zu bearbeiten.
Dies geschieht, um allen Kubanern, die in das Land reisen möchten, die Erfüllung der neuen Anforderung ab dem 1. April 2025 zu erleichtern.
Im Jahr 2023 gab die kubanische Regierung bekannt, dass sie die im März 2020 während der Covid-19-Pandemie angekündigte Verlängerung des ununterbrochenen Aufenthalts im Ausland aufrechterhalten werde.
Im Rahmen eines Pakets von informierten Maßnahmen erklärte das Regime, dass "die ununterbrochene Aufenthaltsverlängerung im Ausland über 24 Monate hinaus weiterhin automatisch und kostenlos gültig ist; dies wurde im März 2020 angekündigt."
Diese Entscheidung hatte "das Ziel, unsere Staatsangehörigen zu unterstützen, die sich während der kritischen Phase der Covid-19-Pandemie im Ausland befanden", betonte die Information.
Vor der Pandemie war das Regime dazu verpflichtet, seine Bürger zu zwingen, innerhalb von zwei Jahren ins Land zurückzukehren, um den Wohnsitz auf der Insel aufrechtzuerhalten. Doch infolge der Schließung der Flughäfen aufgrund der Gesundheitskrise wurde dieses Erfordernis vorübergehend aufgehoben.
Zu diesem Zeitpunkt gab er auch die Verlängerung der Gültigkeit des kubanischen Reisepasses für Bürger über 16 Jahre von 6 auf 10 Jahre bekannt und für Minderjährige auf 5 Jahre.
Anschließend stellte die kubanische Regierung klar, dass die Gültigkeit der vor dem 30. Juni 2023 ausgestellten Reisepässe, die sechs Jahre gültig sind, nicht verlängert wird.
Im vergangenen Juli hat das kubanische Parlament das neue Einwanderungsgesetz verabschiedet, das als eine der bedeutendsten Reformen die Aufhebung der 24-monatigen Frist für den Aufenthalt im Ausland ohne den Verlust des Wohnsitzes in Kuba beinhaltet. Diese Maßnahme war seit Beginn der COVID-19-Pandemie in Moratorium. Dadurch wird es den im Ausland lebenden Personen erleichtert, ohne zeitliche Einschränkungen in ihr Heimatland zurückzukehren.
Häufig gestellte Fragen zu den neuen Einwanderungsbestimmungen in Kuba
Wann wird es erforderlich sein, einen gültigen Reisepass für die Einreise nach Kuba zu besitzen?
Ab dem 1. April 2025 müssen alle kubanischen Staatsbürger einen gültigen Reisepass besitzen, um die Insel betreten zu können. Diese Maßnahme tritt in Kraft, nachdem die Frist, die den Eintritt ins Land mit abgelaufenen Reisepässen erlaubte, endet. Diese Regelung wurde während der COVID-19-Pandemie eingeführt.
Welche Änderungen wurden im kubanischen Migrationsgesetz vorgenommen?
Das neue Migrationsgesetz von Kuba, das im Juli 2024 verabschiedet wurde, hebt die 24-monatige Begrenzung für den Aufenthalt im Ausland auf, ohne dass die Residenz in Kuba verloren geht. Dies wird es den in der Fremde lebenden Kubanern ermöglichen, ohne zeitliche Einschränkungen zurückzukehren und ihre Wiedereingliederung ins Land zu erleichtern.
Wie betrifft die neue Migrationsregelung die Kubaner im Ausland?
Die neue kubanische Migrationsverordnung ermöglicht es den im Ausland lebenden Kubanern, ihren Wohnsitz auf der Insel zu behalten, ohne alle 24 Monate zurückkehren zu müssen. Darüber hinaus wird das Konzept der "effektiven Migrationsresidenz" eingeführt, das die Bindung der Kubaner anerkennt, die die meiste Zeit im nationalen Territorium verbringen oder andere Nachweise für ihren Wohnsitz haben.
Welche Maßnahmen hat Kuba zur Erneuerung von Reisepässen getroffen?
Die kubanischen Konsulatsbüros versichern, dass sie über die Kapazität und Bereitschaft verfügen, Passanträge schnell zu bearbeiten, damit alle Kubaner ab dem 1. April 2025 die neue Anforderung erfüllen können, mit einem gültigen Reisepass in die Insel einzureisen.
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