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Ein 48-jähriger Kubaner wurde festgenommen und sieht sich Anklagen im Zusammenhang mit einem Versuch der Vergewaltigung gegenüber, der im März in der Stadt Opa-locka im Miami-Dade County stattfand, wie die Sheriff-Abteilung von Miami-Dade (MDSO) am Dienstag mitteilte.
Der Vorfall, der am 6. März stattfand, betrifft Yosvany González, der formell angeklagt wurde, nachdem er angeblich einen gewalttätigen Angriff auf eine Frau verübt hatte, mit der er zuvor zusammengelebt hatte.
Laut dem von der MDSO veröffentlichten Arrestbericht - zitiert von Local 10 - gaben die Ermittler des Falls an, dass González und das Opfer „ungefähr ein Jahr lang wie eine Familie zusammenlebten”, bevor der Beschuldigte das gemeinsame Zuhause zu einem früheren Zeitpunkt als dem Vorfall verließ.
Körperliche Aggression und versuchte sexuelle Aggression
Según der Aussage des Opfers, die im Polizeibericht festgehalten wurde, wäre González in ihr Zimmer eingedrungen und hätte sie mit einem Faustschlag ins Gesicht getroffen.
Als Folge des Angriffs wies die Frau „Hämatome und einen Schnitt an der Oberlippe“ auf, wie im Bericht vermerkt.
Sin embargo, der mutmaßliche Angreifer hörte damit nicht auf, denn „González versuchte dann, das Opfer zu sexuellen Handlungen zu zwingen, konnte dies jedoch nicht tun.“
Später schlief der Angeklagte ein, was es dem Opfer ermöglichte, aus der Wohnung zu fliehen und die Behörden zu verständigen.
Das Büro für spezielle Opferhilfe des MDSO lud González zu einem freiwilligen Gespräch ein, das am darauf folgenden Montag stattfand.
Während des Treffens informierten die Beamten den Verdächtigen über seine Miranda-Rechte. Danach bestritt der Kubaner die Anschuldigungen.
Präsentierte Anklagen und aktuelle rechtliche Situation
Die Haftregister zeigen, dass Yosvany González derzeit mit zwei formellen Anklagen konfrontiert ist: eine wegen sexueller Nötigung ohne schwere Körperverletzung und eine andere wegen Raub mit Körperverletzung oder Aggression.
Der Kubaner bleibt im Turner Guilford Knight (TGK) Korrektionszentrum in Haft, während er auf eine Gerichtsverhandlung wartet.
Seine Kaution ist als „noch festzulegen“ vermerkt, was bedeutet, dass er momentan nicht gegen Kaution entlassen werden kann.
Die Behörden setzen die Ermittlungen fort, während der Angeklagte - dessen Aufenthaltsstatus nicht bekannt ist - sich in Polizeigewahrsam befindet.
Bis zum Abschluss dieses Berichts gibt es keine weiteren Informationen zu dem Fall.
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