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Die Frist zur Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft nach dem Gesetz über die demokratische Erinnerung (LMD), bekannt als „Gesetz der Enkel“, endet am 22. Oktober 2025 um 23:59 Uhr (Ortszeit), wie das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Spaniens bestätigte.
Die im Jahr 2022 verabschiedete Regelung hat es mehr als 107.000 Kubanern ermöglicht, den Antrag auf spanische Staatsbürgerschaft durch familiäre Abstammung zu stellen.
Das Konsulat von Spanien in Havanna, das als einziges zur Bearbeitung der Anträge in Kuba befugt ist, hat erneut betont, dass es keine Fristverlängerung oder Ausnahmen geben wird. Nur die Antragsteller, die den Codes für die Sicherheitsüberprüfung (CSV) erhalten haben, können ihre Unterlagen nach dem Schließen einreichen. Ohne diesen elektronischen Nachweis werden die Anträge ungültig.
Dennoch haben Dutzende von Kubanern Unregelmäßigkeiten gemeldet, wie technische Pannen, willkürliche Ablehnungen und Verzögerungen im Zulassungssystem. Einige behaupten, dass sie trotz rechtzeitiger Terminvereinbarung nie den CSV erhalten haben, was sie aus dem Prozess ausschließt.
„Wir fühlen uns hilflos“, äußern mehrere Betroffene, die dem Konsulat Mangel an Transparenz und Kommunikation vorwerfen.
Die Unsicherheit wächst unter Tausenden von kubanischen Familien, die in der spanischen Staatsangehörigkeit einen Weg sahen, sich mit ihren Angehörigen zu vereinen oder eine bessere Zukunft außerhalb der Insel zu suchen.
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