Neue Vorschriften in Kuba verstärken die Kontrolle über die Einfuhr von Telekommunikationsgeräten und Drohnen

Kuba hat zwei Resolutionen veröffentlicht, die die Kontrolle über die Einfuhr von Telekommunikationsgeräten und Drohnen verstärken und eine technische Genehmigung des Ministeriums für Kommunikation verlangen.



Passagiere (Referenzbild)Foto © Cubadebate

Verwandte Videos:

Das Ministerium für Kommunikation von Kuba veröffentlichte am Donnerstag im offiziellen Amtsblatt Extraordinaria Nr. 66 zwei Beschlüsse, die den regulatorischen Rahmen für die Einfuhr von Telekommunikationsgeräten, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie unbemannten Luftfahrzeugen, die als Drohnen bekannt sind, aktualisieren.

Beide Beschlüsse wurden von der Ministerin Mayra Arevich Marín am 8. Januar 2026 unterzeichnet und diesen Donnerstag veröffentlicht.

Die Resolution 1/2026 hebt die Resolution 272 vom 13. Oktober 2015 auf, die über ein Jahrzehnt lang gültig war, und legt eine Unterscheidung zwischen den Geräten fest, die ohne technische Genehmigung importiert werden dürfen, und denen, die diese benötigen.

Unter den Geräten, die keine Genehmigung des Ministeriums für Kommunikation für die nicht kommerzielle Einfuhr benötigen, sind herkömmliche Mobiltelefone, Desktop-Computer, Tablets, Laptops, Drucker, Festplatten, Speichermedien, kabelgebundene Alarme sowie stationäre Radio- und Fernsehempfänger aufgelistet.

En cambio, erforderen sie eine technische Genehmigung, die von der Budgetierten Technischen Einheit zur Kontrolle des Funksprechdienstes ausgestellt wird, für Router, Switches, drahtlose Zugangspunkte, Funkgeräte vom Typ Walkie-Talkie, Radare, drahtlose Mikrofonanlagen, Satellitenempfänger und drahtlose Überwachungssysteme.

Die Norm verbietet ausdrücklich die Einfuhr von Signalverstärkern für Mobiltelefone —bekannt als Repeater— sowie von „Geräten, Teilen, Vorrichtungen und Apparaten, die verwendet werden, um unbefugt auf Computer- oder Telekommunikationsnetze jeglichen Standards oder Technologie zuzugreifen“.

Die Geräte mit kryptografischen Schutzsystemen unterliegen „der Bewertung und Genehmigung durch die Leitung der Kryptografie gemäß der geltenden Gesetzgebung des Innenministeriums“.

Die Resolution 2/2026 genehmigt eine neue Regelung zur Homologation und technischen Genehmigung für Handelsimporte und hebt die Resolutionen 132/2019 und 110/2020 auf.

Eines der hervorstechendsten Merkmale dieser zweiten Resolution ist die explizite Aufnahme von allen Drohnen in Anhang I der Produkte, die eine technische Genehmigung erfordern, eingeteilt nach maximalem Startgewicht: bis 250 Gramm, von 250 Gramm bis sieben Kilogramm, von sieben bis 25 Kilogramm und von 25 bis 150 Kilogramm.

Die besondere Regelung zwei besagt, dass «der Einsatz, die Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vermarktung von unbemannten Flugzeugen, einer technischen Genehmigung des Ministeriums für Kommunikation bedarf in Bezug auf die in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Frequenzen und Leistungen».

Der Kosten für das Zertifikat zur Homologation beträgt 1.200 kubanische Pesos für natürliche Personen mit Wohnsitz und nationale Einrichtungen, oder 50 US-Dollar für nicht ansässige Personen und ausländische Einrichtungen.

Die importierenden Einrichtungen müssen die technische Genehmigung mindestens 30 Tage vor dem Eintreffen der Geräte im nationalen Hoheitsgebiet beantragen, und die Technische Einheit für die Kontrolle des Funkfrequenzspektrums hat 10 Werktage Zeit, um diese zu erteilen.

Wenn ein Team ohne die erforderliche Genehmigung ankommt, behält der Zoll es ein, und der Importeur hat sieben Tage Zeit, um diese anzufordern; vergehen 30 Tage, ohne dass sie vorgelegt wird, handelt der Zoll gemäß dem Gesetz.

Diese Vorschriften basieren auf dem Dekret-Gesetz 35 über Telekommunikation und Nutzung des Funkfrequenzspektrums, das im April 2021 verabschiedet wurde und von Menschenrechtsorganisationen kritisiert wird, da es Strafen von bis zu vier Jahren Haft für die Verbreitung von Inhalten vorsieht, die als gegen die Sicherheit des Staates gerichtet gelten.

Die Resolution 2/2026 tritt 60 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, also etwa am 20. Juli 2026.

Archiviert unter:

CiberCuba-Redaktionsteam

Ein Team von Journalisten, das sich verpflichtet fühlt, über kubanische aktuelle Themen und globale Interessen zu berichten. Bei CiberCuba arbeiten wir daran, wahrheitsgemäße Nachrichten und kritische Analysen zu liefern.

CiberCuba-Redaktionsteam

Ein Team von Journalisten, das sich verpflichtet fühlt, über kubanische aktuelle Themen und globale Interessen zu berichten. Bei CiberCuba arbeiten wir daran, wahrheitsgemäße Nachrichten und kritische Analysen zu liefern.