Ein 48-jähriger kubanischer Passagier wurde am vergangenen Wochenende am Flughafen Internacional de Tocumen in Panama festgenommen, nachdem Zollinspektoren 135.300 Dollar entdeckt hatten, die in doppelten Böden zweier Rucksäcke versteckt waren.
Der Mann, der aus Havanna reiste und außerdem einen ecuadorianischen Reisepass hatte, hatte zunächst erklärt, dass er nur fünftausend mitführte, berichteten die Zollbehörden in seinem Profil auf Facebook.
Der Fund ereignete sich am Terminal 2, als die nervöse Haltung des Reisenden und das ungewöhnliche Gewicht des Gepäcks Verdacht erregten. Laut Berichten panamaischer Medien wie Mi Diario und Radio Panamá entdeckten die Beamten beim Durchleuchten der Rucksäcke ein unregelmäßiges Bild, typisch für dichte Materialien. Als sie diese öffneten, fanden sie versteckte Fächer mit sorgfältig angeordneten Geldscheinen.
Das Geld wurde sofort einbehalten und der Fall fiel in die Hände der Staatsanwaltschaft, wie es das panamaische Gesetz verlangt. Die Nationale Zollbehörde erinnerte daran, dass jede Person, die mit mehr als 10.000 Balboas – oder dem entsprechenden Betrag in Dollar – ins Land kommt, verpflichtet ist, dies zu deklarieren, unabhängig von Herkunft oder Zweck.
Dies ist kein Einzelfall. Allein in diesem Jahr hat Panama mehrere ähnliche Vorfälle gemeldet, die von Reisenden aus Kuba verursacht wurden.
Im Juni wurde eine Kubanerin mit 10.406 nicht deklarierten US-Dollar am Flughafen Panama Pacífico überrascht, nachdem sie während der Inspektion ihre Aussage mehrfach geändert hatte.
Im August wurde ein 26-jähriger junger Mann am selben Flughafen festgenommen mit 12.000 Dollar versteckt, ebenfalls aus Havanna. Und im September versuchte ein weiterer kubanischer Passagier, mit über 15.000 Dollar versteckt in einem Notizbuch ins Land zu gelangen.
Die panamaischen Behörden haben gewarnt, dass diese Fälle die Alarmglocken über den illegalen Geldfluss von der Insel läuten lassen, in einem regionalen Kontext zunehmender Kontrollen zur Verhinderung von Geldwäsche und anderen Finanzdelikten.
Die Zollbehörde besteht darauf, dass das Nichtdeklarieren großer Bargeldbeträge nicht nur zur Einbehaltung des Geldes führen kann, sondern auch zu langen und kostspieligen Rechtsverfahren.
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