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Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (MTSS) Kuba gab an diesem Dienstag die arbeits- und lohnrechtlichen Bestimmungen für die bevorstehenden Feiertage in Kuba bekannt.
Eine offizielle Mitteilung der staatlichen Behörde kündigte eine Unterbrechung der Arbeitsaktivitäten im Land für die Tage 31. Dezember, 1. und 2. Januar an.
Das MTSS erinnerte daran, dass gemäß dem Gesetz 116 vom 20. Dezember 2013 „Arbeitscode“ der 31. Dezember und der 2. Januar jedes Jahres Feiertage sind und der 1. Januar als „Tag der nationalen Gedenkfeier“ erklärt wurde.
Es wurde klargestellt, dass die Arbeitsaktivitäten in der Zuckerernte sowie andere dringende landwirtschaftliche Arbeiten, kontinuierliche Produktionsprozesse und unverzügliche Lade- und Entladearbeiten nicht unterbrochen werden.
Ebenfalls werden die Transportdienstleistungen und ihre notwendige technische Sicherstellung, die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Tankstellen, Bestattungsunternehmen, damit verbundene Gärten und Friedhöfe nicht eingestellt; ebenso wie die Unterbringungsdienste, touristische Zentren, Kommunikationsdienste, Rundfunk- und Fernsehsendungen, grundlegende öffentliche Dienstleistungen, Fischereiaktivitäten und andere, die gesetzlich genehmigt sind.
Die Restaurants, Cafés, öffentlichen Veranstaltungen, Lebensmittelhandel und andere Aktivitäten, die mit der Herstellung und dem Verkauf von Lebensmitteln an die Bevölkerung verbunden sind, bleiben in den von den nationalen Behörden festgelegten Zeiten aktiv. Währenddessen werden die nichtstaatlichen Managementformen, die diese Dienstleistungen anbieten, in den genehmigten Zeiten arbeiten, präzisierte er.
Das MTSS betonte, dass das Gehalt in der Weise ausgezahlt wird, wie es in Artikel 111 des Gesetzes 116 „Arbeitsgesetzbuch“ festgelegt ist.
„Die Arbeitnehmer, die sich im Genuss von bezahltem Jahresurlaub, unbezahltem Urlaub, Sozialhilfeleistungen oder Gehaltssicherungsgarantien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen befinden, erhalten weiterhin diese Leistungen“, präzisierte er.
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