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Die kubanische Regierung erweiterte die Zollvergünstigungen, die eine nicht-kommerzielle Einfuhr von Lebensmitteln, Hygieneprodukten, Medikamenten und medizinischen Geräten von der Zollsteuer befreien, gemäß Bestimmungen, die im außerordentlichen Amtsblatt Nr. 7 veröffentlicht wurden.
Die Maßnahmen, unterzeichnet vom Minister für Finanzen und Preise Vladimir Regueiro Ale und dem Leiter der Allgemeinen Zollbehörde Nelson Enrique Cordovés Reyes, treten am 1. Februar 2026 in Kraft.
Die Verlängerung stützt sich —laut der eigenen Gaceta— darauf, dass "die Einschränkungen bei den Angeboten" dieser Produkte weiterhin bestehen, die mit der "Verschärfung der Blockade" und den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verbunden sind, weshalb es als "notwendig erachtet wird, diese Vorteile ausnahmsweise beizubehalten".
Was ändert sich und was bleibt für die Passagiere bestehen?
- Begleitgepäck (Passagiere): außergewöhnliche Einfuhr ohne Wertgrenzen und von der Zollsteuer für Lebensmittel, Hygieneartikel, Medikamente und medizinische Verbrauchsmaterialien befreit.
- Unbegleitete Gepäckstücke (Passagiere): außergewöhnliche Einfuhr derselben Artikel bis zu 500 USD oder dem entsprechenden Gewicht, mit einer Obergrenze von 50 kg, ebenfalls von der Steuer befreit.
- Betriebsbedingungen: Die Lebensmittel-/Hygieneartikel sowie die Medikamente/medizinischen Materialien müssen getrennt vom restlichen Gepäck bei der Zollbehörde vorgelegt werden, um den Vorteil in Anspruch nehmen zu können.
- Versand: Die allgemeine Grenze wird erhöht und die Befreiung für Lebensmittel/Hygieneartikel/Medikamente wird bestätigt
In derselben Resolution 9/2026 hat das Ministerium für Finanzen und Preise die Erhöhung des Wertes des Zollwerts für nichtkommerzielle Importe durch Sendungen von 200 USD auf 500 USD beschlossen.
Die Zollsteuerfreiheit für die ersten 30 USD des Versands (oder das Äquivalent von 3 kg) bleibt bestehen, und auf den Überschuss wird eine Zollgebühr von 30% angewendet.
Für Luft-, See- und Postsendungen mit Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Medikamenten und medizinischen Materialien wird die steuerfreie Einfuhr bis zu 200 USD oder 20 kg (je nach Gewicht/Wert-Verhältnis, wie es der Zoll festlegt) bestätigt.
Außerdem wird verlangt, dass die Sendung nur diese Artikel enthält, um den Vorteil zu erhalten.
Die Norm legt fest, dass diese Vorteile „solange die Bedingungen bestehen bleiben“, die zu ihrer Genehmigung geführt haben, in Kraft sind und dass jede Streichung durch einen Beschluss erfolgen muss, mit einer Mindestfrist von 30 Tagen, bevor sie in Kraft tritt.
Elektrische Anlagen: Der Vorteil durch Sendungen bleibt bestehen, ohne spezifisches Enddatum
Die Resolution 10/2026 erlaubt „ausnahmsweise“ die nicht kommerzielle Einfuhr von elektrischen Anlagen mit einer Leistung von über 900 Watt, oberhalb des festgelegten Wertes für Sendungen, wobei auf den übersteigenden Betrag eine Gebühr von 30% erhoben wird.
Im Gegensatz zu anderen vorübergehenden Maßnahmen zeigt der Text, dass der Vorteil ohne ein bestimmtes zeitliches Limit erhalten bleibt, auch nach dem Kriterium der Gültigkeit, solange die Bedingungen bestehen.
Die Resolution 4/2026 des Ministeriums für öffentliche Gesundheit erlaubt ausnahmsweise die nicht-kommerzielle Einfuhr von Arzneimitteln in Originalverpackungen sowie medizinischen Materialien (mit einer angehängten Liste, die unter anderem Spritzen, Handschuhe, Masken, Einwegwindeln, Pulsoximeter, Sonden, Prothesen und technische Hilfen umfasst).
Auch ist vorgesehen, die vorherige Grenze von 10 kg, die in einer Resolution von 1992 festgelegt wurde, während die neue Resolution in Kraft ist, aufrechtzuerhalten.
Die Resolution 34/2026 der Allgemeinen Zollbehörde verlängert die Aussetzung der vorherigen Tabelle (Anlage Eins der Resolution 176/2022) für Lebensmittel, Hygieneartikel, Medikamente und medizinische Versorgungsgüter, die ohne kommerziellen Zweck versendet werden, und verwendet stattdessen eine Gewichtstabelle: 1 kg = 10 USD, mit einer Freigrenze von bis zu 30 USD = 3 kg, unter anderem Abstufungen.
Die Gültigkeit bleibt "bis das Ministerium für Finanzen und Preise... es anordnet", ebenfalls mit der Voraussetzung einer Mindestankündigung von 30 Tagen, falls die Aussetzung aufgehoben wird.
Das Ministerium für Finanzen und Preise (MFP) von Kuba hatte vor einigen Tagen die Gerüchte über das Ende des Zollvorteils zurückgewiesen, der die steuerfreie Einfuhr von Lebensmitteln, Hygieneprodukten und medizinischen Materialien ermöglicht.
Die Klarstellung kam, nachdem in sozialen Medien Gerüchte kursierten, die besagten, dass die Ausnahme ab dem 1. Februar enden würde.
Das MFP stellte klar, dass "keine Entscheidung getroffen wurde, die die derzeit geltende Ausnahmebehandlung im Steuerbereich ändern würde" und dass jede Aktualisierung über die offiziellen Medien bekannt gegeben wird.
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