
Verwandte Videos:
Was der glückliche Beginn eines gemeinsamen Lebens sein sollte, endete in einem emotionalen Schock und einem Rechtsstreit. Eine Traumhochzeit in Kuba zerbrach bereits am Flughafen.
Das Provinzgericht von Madrid verurteilte Viajes El Corte Inglés und MSC Cruises dazu, einem Paar das vollständig gezahlte Geld für ein Reisepaket zur Insel zurückzuerstatten, sowie ihnen eine Entschädigung für immaterielle Schäden zu zahlen, nachdem festgestellt wurde, dass beide Unternehmen versagt hatten, die Reiseanforderungen des Ehemanns, der die doppelte Staatsangehörigkeit besitzt und in Kuba geboren wurde, korrekt zu informieren und zu verwalten.
Laut Infobae hat das Gericht die Rückerstattung von 3.199,30 Euro angeordnet und eine zusätzliche Entschädigung von 1.500 Euro für den erlittenen seelischen Schaden der frisch Vermählten festgelegt, die ihre Hochzeitsreise aufgrund eines Dokumentenproblems, das kurz vor dem Boarding auftrat, nicht antreten konnten.
Das Paar hatte eine siebentägige Kreuzfahrt durch die Karibik mit Rückkehr nach Madrid gebucht, in der Annahme, dass es ausreichen würde, den spanischen Reisepass und das entsprechende Visum vorzulegen.
Dennoch wurde dem Mann beim Eintreffen am Flughafen vom Personal von MSC das Boarding verweigert, mit der Begründung, dass er aufgrund seiner Geburt in Kuba zusätzlich einen gültigen kubanischen Reisepass und eine spezielle Genehmigung des kubanischen Regimes benötige, Anforderungen, die während der Buchung der Reise nicht klar und spezifisch kommuniziert worden waren.
De acuerdo con dem Bericht eines anderen Mediums, Artículo 14, stellte das Gericht fest, dass sowohl die Agentur als auch die Reederei von Anfang an Zugang zu dieser Information hatten, da der bei der Buchung übergebene spanische Reisepass eindeutig angab, dass der Passagier in Varadero geboren wurde.
Das Urteil unterstreicht, dass die Informationspflicht nicht auf allgemeine Klauseln in Broschüren oder Verträgen beschränkt sein darf, insbesondere wenn der Kunde gerade dafür bezahlt, dass das Unternehmen die notwendigen Formalitäten für die Reise verwaltet und erleichtert.
Obwohl zunächst eine Richterin einen Teil der Verantwortung den Reisenden zuschrieb, korrigierte das Landgericht diese Auffassung und kam zu dem Schluss, dass die Unternehmen klar auf etwaige Hindernisse im Zusammenhang mit der doppelten Staatsbürgerschaft hinweisen mussten.
Im Moment kann die Entscheidung noch vor dem Obersten Gericht angefochten werden, aber das Urteil setzt bereits einen wichtigen Präzedenzfall: Wenn eine Reise durch vorhersehbare migrations- oder dokumentationsbedingte Anforderungen scheitert, können sich die Unternehmen nicht aus der Verantwortung ziehen.
Archiviert unter: