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Die Zentralbank von Kuba hat dem spanischen Unternehmen Bagalso Internacional S.L. die Durchführung von Geldübertragungsaktivitäten auf der Insel genehmigt, gemäß der Resolution 21/2026, die in der offiziellen Gaceta außergewöhnlichen Nr. 48 veröffentlicht wurde.
Die Vorschriften ermöglichen es der Einrichtung, Mittel für Einlagen auf Konten, Debitkarten oder Prepaidkarten von Begünstigten in Kuba zu kanalisieren, sowie Bargeld in nationaler Währung oder Devisen auszuzahlen und Belege für die durchgeführten Transaktionen auszustellen.
Darüber hinaus wird das Unternehmen in der Lage sein, digitale Plattformen und technologische Schnittstellen zu entwickeln, zu verwalten und zu betreiben, die erforderlich sind, um diese Transaktionen in einem Schema auszuführen, das den Geldtransfer aus dem Ausland auf die Insel ermöglicht.
Die Genehmigung stellt strenge Bedingungen auf. Bagalso muss einen Vertreter mit Wohnsitz in Kuba benennen, Cybersicherheits- und Rückverfolgbarkeitssysteme gewährleisten, die Nutzer über Gebühren und Provisionen informieren und die vom Zentralbank festgelegten operationellen Grenzen einhalten.
Ebenfalls wird die Firma der Aufsicht der kubanischen Behörden unterliegen, sie muss mit ihrem gesamten Vermögen – einschließlich der im Ausland befindlichen Vermögenswerte – haften und sich der Gerichtsbarkeit der kubanischen Gerichte unterwerfen.
Die Resolution legt außerdem fest, dass das Unternehmen keine juristische Person in Kuba gründen wird und dass die Genehmigung drei Werktage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt.
Según CubaNet, die Handelsregister in Spanien weisen darauf hin, dass Bagalso Internacional S.L. im Juni 2025 gegründet wurde, mit Sitz in Lugo und einem Stammkapital von 3.000 Euro.
Das Unternehmen hat Eduardo Valín Fernández als alleinigen Geschäftsführer und hat anschließend Sonnia Alejandra Núñez del Riego als Bevollmächtigte aufgenommen.
Obwohl die Resolution die Überweisungen nicht ausdrücklich erwähnt, deutet der Umfang der genehmigten Transaktionen auf den Geldversand aus dem Ausland an Begünstigte in Kuba hin.
Es ist nicht die erste Lizenz dieser Art, da die Zentralbank im Jahr 2025 dem US-Unternehmen Cubamax Travel Inc. ähnliche Operationen genehmigte.
Im Unterschied zu dieser vorherigen Genehmigung spezifiziert der neue Text nicht, dass die Operationen über kubanische Finanzinstitute durchgeführt werden müssen, und bis jetzt wurde nicht erklärt, aus welchem Grund diese Änderung erfolgt ist und wie der Dienst in der Praxis funktionieren wird.
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