Neue Gesetzgebung in Kuba bringt Änderungen im Bereich der Ehe, des Testaments und der Erbschaftserklärungen



Notariat am Plaza de la Revolución (Referenzbild)Foto © Granma

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Ab sofort benötigen Personen, die sich in Kuba das Ja-Wort geben möchten, keine Zeugen mehr, um ihre Ehe vor einem Notar zu formalisieren.

So berichtete das Ministerium für Justiz der Republik (MINJUS) über seinen offiziellen Kanal auf Telegram, wo es Aktualisierungen zu einigen notariellen Verfahren ankündigte, gemäß dem neuen Notariatsgesetz, das am 7. Januar in Kraft trat.

Laut der von Cubadebate veröffentlichten Mitteilung betreffen die Änderungen direkt Verfahren von großer persönlicher und familiärer Relevanz, wie Heiratsangelegenheiten, Lebensgemeinschaften, Testamente und die Erbenerklärung.

Das MINJUS versichert, dass die Änderungen im Protokoll zur Genehmigung dieser Rechtsakte darauf abzielen, die Prozesse zu beschleunigen und deren Transparenz zu stärken.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Abschaffung der sogenannten "Instrumentalzeugen", sowohl bei der Eheschließung als auch bei der Testamentserstellung.

Ab sofort übernimmt der Notar ausschließlich die Verantwortung für die Überprüfung der Identität der Parteien, ihrer Rechtsfähigkeit und dafür, dass die Willenserklärungen frei und bewusst abgegeben werden, eine Maßnahme, die darauf abzielt, das Verfahren zu vereinfachen.

Darüber hinaus legt das neue Notariatsgesetz formal einen Zeitraum für die vorherige Veröffentlichung bestimmter Handlungen fest, darunter die Ehe, die eingetragene Lebensgemeinschaft und die Erbscheinserteilung.

Das bedeutet, dass der Notar mit dem Einverständnis der beteiligten Personen während der fünf Werktage vor dem Akt die vollständigen Namen der Interessierten und das beabsichtigte Verfahren veröffentlichen muss.

Die Veröffentlichung erfolgt über die von der Institution festgelegten offiziellen Kanäle.

Das Ziel dieses Werbezeitraums ist es, die legitimen Rechte Dritter zu wahren. Somit kann jede Person, die der Meinung ist, durch den betreffenden Akt betroffen zu sein, innerhalb dieses Zeitraums einen begründeten Einspruch beim Notar einlegen.

Unter den genannten Beispielen ist das mögliche Auftreten eines Erben, der zuvor nicht gefunden wurde, oder die Existenz eines rechtlichen Hindernisses, das nicht bekannt war.

Zuletzt empfiehlt das Justizministerium den Bürgern, dass sie, wenn sie planen, eine dieser Angelegenheiten zu erledigen, sich im Voraus bei der Notariatskanzlei erkundigen, um die neuen Anforderungen und die erforderlichen Dokumente zu erfahren.

Die Institution betont, dass der Zeitraum von fünf Werktagen für die Veröffentlichung ein zusätzlicher Schritt ist, der bei der Zeitplanung für die Formalisierung des juristischen Aktes berücksichtigt werden muss.

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