
Verwandte Videos:
Kuba veröffentlichte am 3. März 2026 in der Gaceta Oficial Nr. 24 Ordinaria das Dekret-Gesetz 114/2025, das am 10. Dezember 2025 vom Staatsrat genehmigt wurde und erstmals die Partnerschaften zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Unternehmen, einschließlich privater MIPYMES und Genossenschaften, regelt. Die Regelung tritt 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, also Anfang April 2026, und legt vier Arten von Allianzen zwischen dem staatlichen und dem privaten Sektor fest.
Die vier durch das Dekret eröffneten Möglichkeiten sind: die Gründung von gemischten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (S.R.L.), der Erwerb von Anteilen an bestehenden privaten S.R.L. durch staatliche Einrichtungen, die Übernahme privater S.R.L. durch Staatsunternehmen und wirtschaftliche Partnerschaftsverträge ohne die Notwendigkeit, eine neue juristische Person zu gründen.
Trotz der scheinbaren Öffnung bleibt die staatliche Kontrolle das zentrale Element des Modells. Alle Operationen erfordern eine ausdrückliche Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und Planung (MEP), das die Politik in diesem Bereich leitet und überwacht und gemäß Artikel 54.1 des Dekrets eine Frist von 10 Tagen hat, um zu handeln. Die Evaluierungskommission für Anträge wird von einem Vizeminister geleitet und umfasst die Generaldirektion für Planung und Entwicklung.
Die Mischunternehmen werden unternehmerische Autonomie haben: Sie können ihre Verwaltungsstruktur, die Anzahl der Mitarbeiter, Gehälter festlegen und Handelsgeschäfte sowohl in Kuba als auch im Ausland eröffnen. Sie werden auch direkt exportieren und importieren können und unterliegen nicht dem Wirtschaftsplan. Allerdings müssen sie dem Staat strategische Indikatoren in Bereichen wie Energie, Investitionen, Devisen und Nahrungsmitteln berichten.
Das Dekret verbietet ausdrücklich, dass diese Verbände in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Aktivitäten, die mit den bewaffneten Institutionen —Revolutionäre Streitkräfte (FAR) und Innenministerium (MININT)— in Verbindung stehen, tätig sind, mit Ausnahmen. Für Fusionen und Übernahmen wird zudem eine Bewertung der Immobilien und immateriellen Vermögenswerte, die übertragen werden sollen, gefordert.
Die berechtigten staatlichen Partner umfassen staatliche Unternehmen, staatliche S.R.L., zu 100 % kubanische Aktiengesellschaften und besonders behandelte Haushalts Einheiten. Auf der privaten Seite können MIPYME mit bis zu 100 Beschäftigten sowie landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Genossenschaften teilnehmen.
Der Gesetzesdekreta 114/2025 füllt ein rechtliches Vakuum, das seit der Legalisierung der mipymes im August 2021 durch das Gesetzesdekret 46 bestand. Dieser normative Rahmen, der das Entstehen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit eigener Rechtspersönlichkeit ermöglichte, verbot ausdrücklich gemischte Unternehmen zwischen staatlichem und privatem Kapital, beschränkte die Anzahl der Unternehmen auf eine pro Person und untersagte kubanischen Partnern im Ausland.
Archiviert unter: